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03.02.2012

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Wie ist die steuerliche Situation für Direktbeteiligungen an Erdöl- und Ergasförderanlagen?

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen von 1989 zwischen den USA und Deutschland unterliegen Gewinne aus Direktbeteiligungen der günstigeren US- Einkommenssteuer.

Abschreibungsmöglichkeiten (Erweiterungsbohrungen):

  • Ca. 70 % des eingesetzten Kapitals (Bohrkosten) können sofort im 1. Jahr mit Verlustvortrag in die kommenden Jahre abgeschrieben werden.
  • Ca. 30 % des eingesetzten Kapitals (Anlagegüter) können verteilt auf 7 Jahre mit pro Jahr 14,29 % abgeschrieben werden, ebenfalls mit Verlustvortrag in die nächsten Jahre. Neuinvestitionen ( Reworkkosten ) unterliegen einer 100 %-igen Direktabschreibung. Zusätzlich verfügt jeder Beteiligte über einen derzeitigen Steuerfreibetrag von 3.650,- US-$ p.a. in den USA (Stand 2009).


In Deutschland besteht seit Anfang 2010 (rückwirkend zum 01.01.2009) eine Verpflichtung, jede ausländische Beteiligung dem jeweils zuständigen heimischen Finanzamt zu melden (§138AO). Die in den USA bereits versteuerten Einnahmen unterliegen in Deutschland dann lediglich dem Progressionsvorbehalt und sind in der Einkommensteuererklärung (Formular „AUS“) als bereits versteuertes Welteinkommen anzugeben.

Stand: Dezember 2010 

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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Kapitel „Presse/Basisinformationen“ unter den Stichworten „Direktbeteiligungen“ sowie „Steuern“. Beiträge lesen

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